Archivierungspflicht
Deutsches Steuerrecht
Jedes deutsche Unternehmen, dass eine EDV zur Erfassung steuerlich
relevanter Daten einsetzt, darf seit dem 1.1.2002 steuerlich relevante
Unterlagen nicht mehr ausschließlich in ausgedruckter Form aufbewahren.
Basis dieser als Archivierungspflicht bezeichneten Rechtslage sind die
gesetzlichen Änderungen der Abgabenordnung sowie das zur Konkretisierung
veröffentliche Schreiben über die Grundsätze zum Datenzugriff
und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) des
Bundesfinanzministeriums für Finanzen vom 16. Juli 2001.
Obwohl die meisten kaufmännischen Programme mehr oder weniger
problemlos einen Zugriff auf alle gespeicherten Vorjahre ermöglichen, ist
durch dieses Vorgehen nicht die geforderte Revisionssicherheit gegeben. Denn
alle Daten könnten mit einem geeigneten Editor jederzeit und
nachträglich manipuliert werden. Genau dies will die neue Verordnung aber
ausschließen.
Einfache Maßnahmen...
Als einfachste Maßnahme kommt das Speichern der kaufmännischen
Datenbestände auf einem unveränderlichen Datenträger wie einer
CD-ROM in Betracht. Wenn das kaufmännische Programm gespeicherte
Datenbestände aus- und auch wieder einlesen kann, sollte dies für
kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Bestimmung ausreichend sein.
Allerdings erlangt der Steuerprüfer dann Zugriff auf alle
kaufmännischen Kenndaten und nicht nur auf die steuerlich relevanten. Die
Überlassung der gesamten kaufmännischen Datenbank an den
Steuerprüfer ist deshalb nicht akzeptabel.
...reichen oft nicht aus.
Professionelle kaufmännische Systeme sind von Haus aus dazu ausgelegt,
steuerlich relevante Daten für den Ausdruck aufzubereiten. Für kleine
und mittlere Unternehmen empfielt sich eine regelmäßige Speicherung
der Betriebsdaten auf gesondertem Datenträger über die
Druckerschnittstelle.
Lösungen
Mit speziellen Druckertreibern und Zusatzsoftware kann in
beliebigem Rahmen eine revisionssichere Speicherung der Geschäftsdaten
erfolgen. Geschäftsdaten können sinnvoll in den Formaten PDF, TIFF
und ASCII abgelegt werden. Als unabhängiger Consulter können wir die
beste Lösung für Sie ermitteln, da wir nicht exclusiv mit einem
spezifischen Hersteller von Archivierungssoftware zusammenarbeiten. Wir
arbeiten ganz einfach mit allen zusammen.
Von sehr kostengünstigen Lösungen für
Kleinunternehmer bis zu kundenspezifischen Implementierungen für
Großunternehmen können wir jede Lösungen anbieten.
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